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Expertenstandard Mobilität

Bewegung wirkt sich rundum positiv auf die Gesundheit aus, weshalb sich der neueste Expertenstandard um das Thema Mobilität in der Pflege dreht. Im Pflegealltag soll der Expertenstandard Mobilität Pflegeeinrichtung zukünftig dabei unterstützen, die Mobilität der Senioren zu erhalten oder wiederherzustellen.

Was beinhaltet der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“?

Im Allgemeinen sind die Expertenstandards Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sowie pflegepraktische Erfahrungen und definieren Ziele sowie Maßnahmen für relevante Themenbereiche der ambulanten und stationären Pflege. Bislang gibt es neun veröffentlichte Expertenstandards in der Pflege, wie beispielsweise den Expertenstandard für die Dekubitusprophylaxe oder die Sturzprophylaxe.

Beim 10. Expertenstandard zur Mobilität geht es um das Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Mobilität wird dabei als „Eigenbewegung“ verstanden, die gezielt erfolgt, um sich fortzubewegen und den Körper in seiner Lage zu verändern.

Da eine gute Mobilität Eigenständigkeit und letztendlich Selbstbestimmung bedeuten, hat dieser Expertenstandard eine enorme Bedeutung für die Lebensqualität von Senioren. Nicht zuletzt auch, weil eine verringerte Mobilität mit höheren gesundheitliches Risiken, beispielweise durch Thrombosen, Dekubitus und Stürze einhergeht.

Der Expertenstandard Mobilität wurde zuletzt im November 2020 aktualisiert. Die Umsetzung des Standards in Pflegeeinrichtung ist bisher nicht verbindlich ist, wird aber empfohlen.

Welches Ziel verfolgt der Expertenstandard Mobilität?

Pflegebedürftige Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, erleben einen Verlust von Eigenständigkeit, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen kann.

Um dieses Risiko zu vermeiden, verfolgt der Expertenstandard Mobilität das Ziel, dass jeder pflegebedürftige Mensch im Rahmen die pflegerische Unterstützung erhält, die zur Erhaltung sowie der Förderung der Mobilität beiträgt.

Wichtig bei der Zielsetzung des Expertenstandards Mobilität ist die aktive Beteiligung durch den pflegebedürftigen Menschen selbst, also die bereits angesprochene Eigenbewegung. Eine reine passive Mobilisierung durch die Pflegekraft ist dagegen nicht das Ziel.

Die Vorgehensweise des Expertenstandard Mobilität:

Alle Expertenstandards legen einen systematischen Vorgehensplan fest, um für die jeweilige Thematik zunächst die Ausgangslage zu untersuchen, entsprechende Ziele zu setzen, einen Maßnahmenplan zu entwickeln, diesen umzusetzen und zuletzt die Ergebnisse zu evaluieren.

Diesen Stufenplan kann den Pflegeeinrichtungen helfen, die Pflegeleistungen systematisch an die Bedürfnisse der zu Pflegenden anzupassen und so die

1. Ausgangslage untersuchen

Durch Beobachtungen oder standardisierte Tests wird für die Bewohner*innen der aktuelle Status der Mobilität eingeschätzt.

Beim Mobilitätstest nach Tinneti etwa führen die Bewohner*innen zuerst eine Reihe von einfachen Aktionen, zum Beispiel von einem Stuhl aufstehen oder sich einmal im Kreis drehen durch. Je sicherer das gelingt, desto mehr Punkte gibt es. Anschließend wird bei einer Gehprobe der Gang anhand von vorgegebenen Kriterien bewertet.

Wichtig ist auch der Blick auf den früheren Status der Mobilität, um Veränderungen festzustellen. Außerdem werden Erkrankungen und Therapien erfasst, die sich auf die Mobilität auswirken können.

Auf dieser Basis werden mögliche Auswirkungen des aktuellen Mobilitätsstatus eingeschätzt. Das könnte etwa der drohende Verlust von Selbstständigkeit im Alltag – zum Beispiel beim Waschen oder Anziehen – oder auch ein erhöhtes Risiko für Stürze, Kontrakturen und Thrombosen sein.

Ziele setzen

2. Zielsetzung und Beratung

Nun steht der Ist-Zustand für die Mobilität bei den Bewohner*innen fest. Als Nächstes werden die Ziele festgelegt. Wenn beispielsweise ein erhöhtes Thromboserisiko festgestellt wurde, könnte ein Ziel die Senkung des Risikos sein.

Eine entsprechende Aufklärung und Beratung der Person bzw. der Angehörigen schafft Bewusstsein und Akzeptanz für die umzusetzenden Maßnahmen.

3. Maßnahmenplan

Um das Sturzrisiko zu senken, kann zum Beispiel eine Maßnahme zur Bewegungsförderung geplant werden, bei der die Balance, das Stehen und die Fortbewegung gefördert werden. Mit einem gezieltes körperliches Training, das alleine oder in der Gruppe stattfinden kann, sollen die entsprechenden Muskeln und die Balance gefördert werden.

Umsetzung

4. Umsetzen

Genug untersucht, geredet und geplant: jetzt geht es erst richtig los. Die Bewohner*innen bekommen die geplante Mobilitätsförderung entsprechend, ihrer individuellen Bedürfnisse.

5. Überprüfen

Der Mobilitätsstatus der Bewohner*innen  wird regelmäßig erneut eingeschätzt, um die Wirksamkeit der Mobilität zu überprüfen. Der Prozess startet wieder bei Schritt 1 (Ausgangslage untersuchen).

Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Mobilität

Grundlage für die Erhaltung und Förderung der Mobilität ist ein regelmäßiges Training von Balance, Koordination, Ausdauer und Beweglichkeit. Dafür definiert der Expertenstandard drei Arten von Maßnahmen:

  1. Einzelinterventionen (z. B.  Ergotherapie)
  2. Gruppeninterventionen (z. B. Sitzgymnastik oder Sport am Plaudertisch)
  3. Interaktionen mobilitätsfördernder Aspekt in Alltagsaktivitäten und alltägliche Pflegemaßnahmen (z. B.  Aktivitäten mit Bewegung im Wochenprogramm)

Expertenstandard Mobilität leicht gemacht – mit dem Plaudertisch

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Mobilität in der Pflege, aber mit Spaß!

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